25.08.2021
Wie geht es nach den Pfingstferien weiter? [18.05.2021]
Den Elternbrief finden Sie als PDF auch hier: schulbetrieb-nach-pfingsten.pdf
Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Infektionslage im Land hat sich deutlich entspannt. Diesem Umstand wollen wir im Hinblick auf den Schulbetrieb gerecht werden. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie daher über den Schulbetrieb nach den Pfingstferien informieren.
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 18.05.2021 die landesrechtlichen Reglungen zum Schulbetrieb nach den Pfingstferien angepasst. Diese Anpassung sieht vor, dass soweit das Bundesinfektionsschutzgesetz unterhalb des Schwellenwertes von 100 keine Anwendung findet, in den entsprechenden Landkreisen beziehungsweise im Regionalverband wieder schulischer Präsenzunterricht im Vollbetrieb stattfindet.
Bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 auf Landesebene greift diese Regelung mit Ende der Pfingstferien, also ab dem 31. Mai 2021.
Selbstverständlich ist auch im vollständigen Präsenzbetrieb der strenge Infektionsschutz in den Schulen weiterhin gewährleistet. Er umfasst insbesondere die verpflichtende Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 für alle Personen in der Schule, die Verpflichtung des Tragens eines Mundnasenschutzes und das regelmäßige Lüften in Räumen, d. h. Stoßlüftung nach 10 bis 15 Minuten und Querlüftung nach 45 Minuten, sowie die Erstellung eines Lüftungsprotokolls und die Festlegung des Jahrgangs als Kohorte. Die Abstandsreglungen gelten für den Unterricht nicht.
Was passiert, wenn die 7-Tage Inzidenz wieder über 100 ansteigt?
Ab einer 7-Tage Inzidenz über 100 in den einzelnen Landkreisen bzw. im Regionalverband findet der Schulbetrieb wieder im Wechselunterricht für alle Klassen statt. Hier gilt der Musterhygieneplan mit den Abstandsregelungen auch im Klassensaal. Die Regelungen zur Notbetreuung bzw. des besonderen pädagogischen Angebots und der Betreuung am Nachmittag werden, wie gewohnt, weitergeführt. Auch für die Schüler*innen des zweiten Halbjahres der gymnasialen Oberstufe (HP 1), d.h. für den Abiturjahrgang 2022, gelten die bereits bekannt gegebene Vorgehensweise.
Sollte der Fall einer Überschreitung der 7-Tage Inzidenz über 100 eintreten, werden Sie durch Ihre Schule informiert.
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
mit diesen Regelungen ist für alle am Schulleben Beteiligten eine verlässliche Planungssicherheit für das restliche Schuljahr gegeben. Den Schülerinnen und Schüler wird wieder eine angemessene Alltagsstruktur im Lernen und im sozialen Umgang während der Herausforderung in der Pandemie ermöglicht werden.
Wir danken Ihnen ausdrücklich für Ihren wertvollen Beitrag bei der gemeinschaftlichen Bewältigung der Herausforderungen in der Corona-Pandemie.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Kathrin Andres
GS Besseringen - 15:36:39 @ Schuljahr 2020/2021