25.08.2021
Informationen zum Infektionsschutzgesetz im Schulbetrieb [26.04.2021]
Den Elternbrief finden Sie als PDF auch hier: infektionsschutz-schulbetrieb.pdf
Das Schaubild finden Sie als PDF auch hier: infektionsschutz-schaubild.pdf
Liebe Eltern, Erziehungs- und Sorgeberechtigte,
am heutigen 23. April 2021 ist das geänderte Bundesinfektionsschutzgesetz mit der sogenannten „Corona-Notbremse“ in Kraft getreten. Es umfasst Regelungen, die ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 auch für den Schulbetrieb im Saarland maßgeblich sind. Ergänzend hat die Landesregierung entschieden, den Wechselunterricht an den Schulen zunächst bis zum 8. Mai grundsätzlich weiterzuführen. Mit diesem Schreiben informieren wir Sie über die wichtigsten Neuerungen:
Ausweitung der Testpflicht auf die Schüler*innen der Grund- und Förderschulen
Mit Inkrafttreten des Bundesinfektionsschutzgesetzes gilt eine bundesweite Testpflicht an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen und somit ab sofort auch für die Schüler*innen der Grund- und Förderschulen (die Umsetzung des bisherigen Testverfahrens für die Schüler*innen wird hier weiter beibehalten: Ärzt*innen, Apotheker*innen und Fachpersonal nehmen unter ärztlicher Aufsicht den Abstrich vor). Schüler*innen, die nicht an den Testungen teilnehmen, bleiben im Lernen von zuhause.
Was passiert ab einer Inzidenz von über 100?
Überschreitet in einem Landkreis bzw. im Regionalverband an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert 100, ist Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen nur in Form von Wechselunterricht zulässig. Da der Wechselunterricht derzeit landesweit umgesetzt wird, ändert sich daher an den Angeboten vor Ort nichts.
Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 gilt im ÖPNV bzw. bei der Schüler*innenbeförderung für alle Fahrgäste die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar). Für den Schüler*innentransport gilt dies ab Montag. Die notwendigen Masken werden auch in kindgerechter Größe beschafft und den Schulen schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.
Was passiert ab einer Inzidenz von über 165?
Überschreitet in einem Landkreis bzw. im Regionalverband an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, ist Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen untersagt. Die Schüler*innen werden im Distanzunterricht beschult. Hierzu ergehen dann weitere Informationen.
Ausnahmen gelten für Förderschulen und Abschlussklassen:
- Für die einzelnen Förderschulen werden die Beschulungsmodelle standortspezifisch festgelegt.
- Die Jahrgangsstufen 9 und 10 an den Gemeinschaftsschulen sowie vergleichbare Jahrgangsstufen beziehungsweise Lerngruppen an den Förderschulen verbleiben grundsätzlich weiterhin in einem Wechselunterricht.
- An den beruflichen Schulen werden die Abschlussklassen der Fachoberschule, der
Fachschulen, der Berufsfachschulen, der höheren Berufsfachschulen, der Berufsschulen und der Ausbildungsvorbereitung weiter im Wechselunterricht beschult.
- Für den Abiturjahrgang 2022 findet schulischer Präsenzunterricht in Form eines Wechselunterrichts unter den Infektionsschutzmaßnahmen gemäß dem aktuellen Musterhygieneplan statt. Dabei kann der Wechselunterricht eines vollständigen Kurses gleichzei-tig in zwei Schüler*innengruppen erfolgen, die räumlich voneinander getrennt sind. Gleiches gilt für die entsprechende Jahrgangsstufe an beruflichen Schulen.
Liegt der 7-Tages-Inzidenzwert laut RKI in einem Landkreis bzw. im Regionalverband an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165, sind Erziehungsberechtigte erneut aufgerufen, ihre Kinder zuhause zu betreuen. An den Schulen wird eine Notbetreuung eingerichtet. Das derzeit bestehende Modell kommt weiterhin zur Anwendung (pädagogisches Angebot am Vormittag; Betreuung am Nachmittag). Auch Schüler*innen, bei denen keine häusliche Betreuung möglich oder kein geeigneter Arbeitsplatz für das Lernen von zuhause vorhanden ist, können weiterhin betreut werden.
An den Kitas wird ebenfalls eine Notbetreuung eingerichtet. Sie kann analog zum pädagogischen Angebot in Anspruch genommen werden. Das Land wird die Elternbeiträge für die Freiwillige Ganztagsschule (FGTS) übernehmen.
Alle Abschlussprüfungen werden wie geplant unter Einhaltung der strengen Hygieneregeln durchgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Karin Elsner
Stellv. Leiterin der Abteilung C
GS Besseringen - 15:33:28 @ Schuljahr 2020/2021