28.01.2021

Ferienbetreuung FGTS (vom 15.02. bis 19.02.2021)

Den Elternbrief finden Sie als PDF auch hier: betreuung-fgts-faschingsferien-2021.pdf

fasching-luftschlangen.jpgLiebe Eltern,

wir haben nun offiziell die Rückmeldung des saarländischen Bildungsministeriums,
die zu Schuljahresbeginn festgelegte Ferienbetreuung in den Faschingsferien anbieten zu dürfen.

Sollten Sie für Ihr an der FGTS angemeldetes Kind keine häusliche Betreuung während der Ferien organisieren können, so haben Sie ab sofort die Möglichkeit, es bei uns zur Ferienbetreuung anzumelden.

Die Betreuung findet wie gewohnt zwischen 8:00 und 17:00 Uhr in der FGTS statt und ist auch tageweise möglich.

Bitte senden Sie uns zur Anmeldung eine E-Mail an
spnfgtsbesseringen@lvsaarland.awo.org
mit den genauen Daten, wann Sie auf Betreuung angewiesen sind.
Anmeldeschluss ist Dienstag, 09.02.2021

Bitte beachten Sie die weiterhin geltende dringende Empfehlung des saarländischen Bildungsministeriums, die Kinder privat zu betreuen, wo immer dies möglich ist!

Bei Fragen melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail!

Liebe Grüße,
und bitte bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Marina Waigel
Und das Team der FGTS Besseringen

Kontakt:
Tel.: 06861 – 9085076  mobil: 0160 972 782 10
E-Mail: spnfgtsbesseringen@lvsaarland.awo.org

GS Besseringen - 12:38:14 @ Schuljahr 2020/2021

25.01.2021

Aussetzung der Präsenzpflicht verlängert (bis 14.02.2021)

Den folgenden Elternbrief finden Sie als PDF auch hier: verlaengerung-januar-2021.pdf

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

homeschooling.jpgwie Sie sicherlich bereits der Presse entnommen haben, sind mit den Beschlüssen der Ministerpräsident*innen der
Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin am 13.12.2020 und am 05.01.2021 verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen mit massiven Einschränkungen auch in den Schulen beschlossen worden, um dem stark gestiegenen Infektionsgeschehen Ende letzten Jahres entgegenzuwirken.
Es zeigt sich nun, dass mit diesen Maßnahmen die Neuinfektionen mit dem SARS-CoV2-Virus zurückgehen, jedoch neuere Erkenntnisse über Mutationen des SARS-CoV2-Virus mit in Betracht gezogen werden müssen.

Insofern hat die saarländische Landesregierung am 21.01.2021 für die Schulen entschieden, dass die bisherigen Maßnahmen mit der Aussetzung der Präsenzpflicht – mit Ausnahme der Schüler*innen, die in diesem Schuljahr eine Abschlussprüfung ablegen – bis zum 14.02.2021 verlängert werden.

Der Präsenzunterricht an den Schulen bleibt für alle Klassen eingestellt und es findet ein begleitetes „Lernen von zuhause“ statt.

Zur besseren Organisation bitte ich die Eltern, die Ihre Kinder im Pädagogischen Betreuungsangebot angemeldet haben, mir die genauen Tage und Zeiten, wann Ihr Kind die Betreuung benötigt per E-Mail mitzuteilen.

SchülerInnen müssen weiterhin während des Betreuungsangebotes keine FFP2 Masken tragen!
Die bisher verwendeten MNBs reichen aus.

Vielen Dank für Ihre Kooperation und Ihr Verständnis!

Viele Grüße und bleiben Sie gesund
E. Lehnen

GS Besseringen - 16:55:46 @ Schuljahr 2020/2021

21.01.2021

Information zur Zeugnisausgabe

Den Elternbrief finden Sie als PDF auch hier: sj-20-21-info-zeugnisausgabe-hj.pdf

zeugnis.jpgLiebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

am Freitag, dem 29.01.2021 ist der Tag der Zeugnisausgabe.
Die Kinder, die im Lernen von zu Hause sind, erhalten ihr Zeugnis auf dem Postweg. Unterrichtsende ist an diesem Tag um 10.30 Uhr.

Kinder, die das Pädagogische Betreuungsangebot nutzen, erhalten ihr Zeugnis vor Ort. Am Tag der Zeugnisausgabe können Sie Ihr Kind um 10.30 Uhr abholen oder bei Bedarf  zu den gewohnten Zeiten.
Zur besseren Planung benötigen wir bis Montag, dem 25.01.2021 Ihre Rückmeldung diesbezüglich. Sie können Ihrem Kind den unteren Abschnitt mit in die Schule geben oder per E-Mail antworten.
Diesen Elternbrief erhalten Sie am Freitag, dem 22.01.21, auch über die Ranzenpost.

Mit freundlichen Grüßen

E. Lehnen

————————————————————————————————————————

Name des Kindes: _______________________________

Am Freitag, dem 29.01.2021 hole ich mein Kind

o um 10.30 Uhr ab.
o um 12.20 Uhr ab.
o am Nachmittag ab.

Unterschrift: ______________________________________

GS Besseringen - 16:40:00 @ Schuljahr 2020/2021

Infoschreiben des Ministeriums für Bildung und Kultur zur Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld wegen Betreuung des Kindes

Zusätzlich zu den folgenden Informationen des Ministeriums, finden Sie hier noch eine PDF des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: kinderkrankentage-bundesregierung.pdf

letters-1132703_1280.pngSehr geehrte Damen und Herren,

gesetzlich versicherte Eltern können aufgrund einer Neuregelung im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung (§ 45 SGB V) im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt wie bisher 10 Tage Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen, insgesamt bei mehreren Kindern maximal 45 Tage pro Elternteil. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf jetzt 40 Tage, bei mehreren Kindern auf maximal 90 Tage. Die neue Regelung gilt rückwirkend ab 5. Januar 2021.

zusatz-kindergeld-1.jpg

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht außer bei einer Erkrankung des Kindes auch dann, wenn eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil pandemiebedingt die Kinderbetreuungseinrichtung bzw. die Schule geschlossen ist oder für die Klasse ein Betretungsverbot ausgesprochen wurde. Wurde der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt bzw. die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt oder liegt eine behördliche Empfehlung vor, die Einrichtungen nicht zu besuchen, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Kinderkrankengeld. Versicherte müssen ihrer Krankenkasse mit dem Antrag einen entsprechenden Nachweis einreichen.zusatz-kindergeld-2.jpg

Ein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht darüber hinaus, wenn eine Quarantäne für ein Kind angeordnet wurde. Dies ist jedoch kein von der Einrichtung zur bestätigender Umstand. Hierzu können die Erziehungsberechtigten die entsprechende schriftliche Verfügung des Ordnungsamtes als Nachweis einreichen.

Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind gesetzlich versichert ist. Voraussetzung ist auch, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann.

Nach aktuellem Stand sind privat Versicherte von der Regelung nicht erfasst. Ihnen steht jedoch weiterhin in bestimmten Fällen eine Verdienstausfallentschädigung nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes zu.

Wenn Sie als Eltern bzw. Sorgeberechtigte aufgrund der pandemischen Situation Ihr gesundes Kind zu Hause betreuen müssen, dann verwenden Sie bitte den „Antrag auf Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung des Kindes“, den Sie bei Ihrer Krankenkasse erhalten.

Ein bundeseinheitliches Musterformular des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Bescheinigung durch die betreffende Schule bzw. Betreuungseinrichtung wird zurzeit erarbeitet und Ihnen zeitnah zur Verfügung gestellt.

Bei weiteren Fragen zum Verfahren hinsichtlich des erweiterten Anspruchs auf Kinderkrankengeld wenden Sie sich bitte an ihre Krankenkasse.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Nicole Cayrol

Dr. Kathrin Andres

Admin - 16:25:23 @ Schuljahr 2020/2021

11.01.2021

Rahmenvorgaben des Ministeriums für Bildung und Kultur zum Schulbetrieb vom 11.01.2021 bis zum 31.01.2021

letters-1132703_1280.pngSehr geehrte Erziehungsberechtigte,

vor dem Hintergrund der hohen Infektionszahlen haben die Ministerpräsident*innen der Länder mit der Bundeskanzlerin am 05.01.2021 entschieden, die Maßnahmen vom 13.12.2020 bis zum 31.01.2021 zu verlängern, wovon auch die KITAS und die Schulen weiterhin betroffen sind und der Präsenzunterricht vor Ort bis auf die Abschlussschüler*innen weiterhin ausgesetzt ist.

Daher gelten für die saarländischen Grundschulen bis Ende Januar 2021 die folgenden Rahmenvorgaben:

Ab Montag dem 11.01.2021 bis zum 31.01.2021 bleibt der Präsenzschulbetrieb vor Ort für alle Grundschulklassen eingestellt. Das heißt, es findet für alle Schülerinnen und Schüler kein Unterricht an der Grundschule sondern ein „Lernen von zuhause“ statt.

• Grundsätzlich gilt für alle Schülerinnen und Schüler beim „Lernen von zuhause“ die Schulpflicht.

• Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen wird an den jeweiligen Schulstandorten am Vormittag ein angepasstes pädagogisches Angebot in der Schule wie bisher vorgehalten. Hierzu sollen die Kinder von den Erziehungsberechtigten bis spätestens dienstags für die kommende Woche angemeldet werden.

• Auch im Präsenzangebot der Schule gelten die Regelungen im aktuellen Musterhygieneplan des Saarlandes vom 17.11.2020. Zu beachten ist, dass auch für die Grundschülerinnen und -schüler für die gesamte Verweildauer eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht.

• Das FGTS Angebot besteht für die in der FGTS angemeldeten Schülerinnen und Schüler im bisherigen Umfang fort. Die Rückmeldung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an der FGTS soll ebenfalls bis dienstags für die kommende Woche erfolgen. Zur Entlastung von Familien mit betreuungsbedürftigen Kindern während des Lockdown übernimmt das Saarland für den Monat Januar zwei Drittel der Elternbeiträge der FGTS. Bitte nehmen Sie die Betreuung nur in Anspruch, wenn Sie Ihr Kind nicht zuhause betreuen können.

• Die vorgenannten Regelungen gelten auch für die Gebundenen Ganztagsschulen. Vor der Mittagspause findet das zuvor genannte angepasste pädagogische Angebot der Schule statt. In der Mittagspause wird in der Regel eine warme Mittagsverpflegung angeboten. Im Anschluss an die Mittagspause werden Freizeitangebote bis zum sonst geltenden regulären Ende des Schultags bereitgestellt. Die vorgenannten zur Aussetzung der Präsenzpflicht dargestellten Regelungen gelten für die Gebundenen Ganztagsschulen analog. Die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler entscheiden, ob und in welchem Umfang die Kinder an den vorgenannten Angeboten teilnehmen. Eine Rückmeldung soll ebenfalls bis zum Dienstag für die kommende Woche erfolgen.

• In welcher Form das „Lernen von zuhause“ durch die Lehrkräfte begleitet wird, ist abhängig von den standortbezogenen organisatorischen Gegebenheiten. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten weiterhin Lernmaterialien für das häusliche Lernen. Diese werden über Lernplattformen wie die Online Schule Saarland (OSS), per E-Mail oder auf an-deren digitalen und analogen Wegen bereitgestellt.

• Wichtig ist, dass das „Lernen von zuhause“ durch die Lehrkräfte begleitet wird und die Erreichbarkeit der Schülerinnen und Schüler gewährleistet ist.

Selbstverständlich werden wir Sie so früh wie möglich über die weiteren Vorgaben für den Schulbetrieb ab dem 01.02.2021 informieren.

Mit den besten Grüßen und vielen Dank für Ihr Verständnis

Im Auftrag
Christine Ewen

GS Besseringen - 12:17:18 @ Schuljahr 2020/2021