Grundschule Besseringen
Leben, Lernen, Lachen

19.10.2021

Elterninformation zu den Lolli-Antigen-Schnelltests nach den Herbstferien [19.10.2021]

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

lolli-21.jpgTesten ist essentieller Bestandteil einer umfassenden Pandemie-Bekämpfungs-Strategie von Bund und Land. Als ein zusätzlicher Baustein zum Infektionsschutz werden bereits seit Februar 2021 zweimal wöchentlich Tests in den Schulen durchgeführt.
Ab 2. November 2021 werden die Testungen in unserer Schule in Form von Lolli-Antigen-Schnelltests stattfinden.
Sofern Sie der Teilnahme Ihres Kindes am schulischen Testangebot zustimmen, kann Ihr Kind seine Testpflicht als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht (§ 1 Abs. 3 der Verordnung zum Schulbetrieb und zum Betrieb sonstiger Bildungseinrichtungen sowie zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie) auf diese Weise erfüllen
Wenn sich das Testangebot an unserer Schule ändern sollte, also eine andere Testmethode angewendet eingeführt werden sollte, würden Sie hierüber rechtzeitig informiert.

Testdurchführung
Die Tests werden in der Regel an zwei Tagen in der Woche von den Kindern selbst unter Supervision von dafür geschulten Testhelfer*innen im Klassenraum Ihres Kindes durchgeführt. Dabei wird die vom Hersteller zur Verfügung gestellte Gebrauchsanleitung für die Durchführung des Testes selbstverständlich beachtet. Die Tests finden in der Regel zweimal pro Woche, Dienstag und Donnerstag, statt. Im Falle eines positiven Testergebnisses in der Klasse bzw. der Lern-  oder Betreuungsgruppe kann die Frequenz auf eine tägliche Testung an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen gesteigert werden.
Ihr Kind erhält an seinem Platz im Unterrichtsraum einen Speichelsammler in Form eines Schwämmchens („Lolli“), der in den Mund genommen werden muss, so dass der Speichel von selbst in den Schwamm einziehen kann. Der Speichelsammler wird dann vom Kind in die Testkassette, in der die Testreaktion stattfindet, eingeklickt. Das Ergebnis wird dann nach 10 Minuten abgelesen.
Anschließend waschen sich alle Kinder ihre Hände gründlich oder desinfizieren sie mit einem geeigneten Händedesinfektionsmittel.
Bei dem aktuell eingesetzten Test  handelt es sich um den Ultimed Covid-Antigen Speicheltest.
Der eingesetzte Test ist vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für die professionelle Anwendung  zugelassen. Die verwendeten Materialen erfüllen die Kriterien hinsichtlich der gesundheitlichen Unschädlichkeit.
Entgegen der möglichen Suggestion durch den Namen „Lolli-Test“ werden durch das Lutschen keine Geschmacksstoffe oder sonstige Stoffe an die Anwendenden abgegeben, sondern es wird vielmehr Bezug auf die Anwendung durch „in den Mund nehmen und lutschen“ bei der Probenabnahme abgezielt.

Testergebnis
Das Testergebnis ist nach ca. 10 Minuten verfügbar. Wenn der Test negativ ist, kann Ihr Kind weiter am Unterricht teilnehmen.
Ist der Test positiv, besteht bei Ihrem Kind der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus. Sie werden dann von der Schule darüber informiert. Ihr Kind muss dann von der Schule abgeholt werden, da es zunächst nicht mehr am Unterricht teilnehmen bzw. die Schule besuchen kann.
Parallel dazu müssen wir als Schule nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. t und § 8 Abs. 1 Nr. 7 IfSG) das Gesundheitsamt über den positiven Test des Kindes informieren. Dabei müssen wir dem Gesundheitsamt einige Informationen, z.B. Ihren Namen, den Namen und die Klasse Ihres Kindes, Ihre Adresse und Telefonnummer, Datum der Testung geben, damit sich das Gesundheitsamt mit Ihnen in Verbindung setzen kann. Ihr Kind sollte sich, bis das Gesundheitsamt sich bei Ihnen meldet, in häusliche Isolation begeben (d.h. es sollte zuhause bleiben und keine Kontakte nach außen bzw. mit weiteren Personen haben). Informationen zum weiteren Vorgehen erhalten Sie dann vom Gesundheitsamt. Sollte das Gesundheitsamt eine Quarantäne anordnen und müssen Sie deswegen Ihr Kind zu Hause betreuen, können Sie gegebenenfalls einen Anspruch auf Kinderkrankengeld (unbezahlte Freistellung gem. § 45 Abs. 2a SGB V) oder gemäß § 56 Abs. 1 a IfSG geltend machen.

Testpflicht
Gemäß der § 1 Abs. 3 und 4 der „Verordnung zum Schulbetrieb und zum Betrieb sonstiger Bildungseinrichtungen sowie zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie (https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/rechtsverordnung-massnahmen/rechtsverordnung-massnahmen_node.html) können am Präsenzunterricht und am Betreuungsangebot nur die Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die ihre Testpflicht erfüllen. Die Testpflicht kann durch die Teilnahme an den zweimal wöchentlich in der Schule angebotenen Testungen erfüllt werden.
Die Testpflicht kann außerdem auch erfüllt werden, indem an den beiden Tagen, an denen der Test in der Schule stattfindet, ein anderer Nachweis  darüber vorgelegt wird, dass ihr Kind nicht mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert ist. Gültig sind Testzertifikate, die einen an einer privaten oder im Auftrag des Saarlandes betriebenen Teststelle (z.B. private Teststelle, Testzentrum oder Apotheke) mit negativem Ergebnis durchgeführten SARS-CoV-2 PoC-Antigen-Test oder Selbsttest bescheinigen. Ein solcher anderweitiger Nachweis ist dann zu akzeptieren, wenn er auf einer Testung beruht, die am Vortag der an der Schule angebotenen Testung oder am gleichen Tag durchgeführt wurde.
Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung einer privaten Teststelle nicht akzeptiert wird, wenn sie im familiären Kontext und nicht im Zusammenhang mit der Betreibereigenschaft oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung ausgestellt wurde.
Vollständig geimpfte oder genesene Personen (§ 3 Nr. 3 bzw. Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung) sind von der Testpflicht ausgenommen.
Die Möglichkeit zur Teilnahme an den schulischen Tests besteht nur für Personen ohne Symptome, die auf eine Infektion mit dem Corona-Virus hinweisen. Personen mit entsprechenden Symptomen dürfen die Schule nicht betreten (s. Musterhygieneplan).
Wenn Sie mit der Teilnahme Ihres Kindes an den Testungen in der Schule nicht einverstanden sind, können Sie Ihr Kind schriftlich und formlos vom Präsenzunterricht abmelden.
Eine Ausnahme stellt es dar, wenn Ihr Kind - meist aus medizinischen Gründen - nicht an der Testung teilnehmen kann und dies durch ein Attest des behandelnden Arztes/der Ärztin bescheinigt wird. In dem Fall gilt das Betretungsverbot nicht. Ihr Kind darf in die Schule kommen.
Ihr Kind ist auch im Falle der Abmeldung vom Präsenzunterricht bzw. bei einem Zutrittsverbot zur Schule weiterhin schulpflichtig. Ihr Kind muss dann am „Lernen von zu Hause“ teilnehmen.

Einverständniserklärung und Datenschutzerklärung
Sofern Sie in den vergangenen Monaten bereits Ihr Einverständnis zur Teilnahme Ihres Kindes an dem schulischen Testangebot erklärt haben, so besteht dies auch weiterhin fort. Sie müssen das beiliegende Formular nicht erneut ausfüllen. Aufgrund der Freiwilligkeit dieser Erklärung, steht es Ihnen selbstverständlich nach wie vor frei, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Sofern Sie bislang noch keine Erklärung abgegeben haben und  mit der Teilnahme Ihres Kindes an den beschriebenen Testungen einverstanden sein, geben Sie bitte das Formular zur Einverständniserklärung ausgefüllt und unterschriebenen in der Schule ab.
Die beigefügte Datenschutzerklärung erhalten Sie zu Ihrer Information. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Einverständniserklärung, auch sofern sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt abgegeben wurde, bis zum 31.12.2024 aufbewahrt wird.
Wenn Ihr Kind Ihrerseits zwar an den Tests teilnehmen soll, es sich jedoch weigert, den Testtupfer zu lutschen, wird in dieser Situation selbstverständlich kein Zwang ausgeübt! Sie werden umgehend informiert und gebeten, Ihr Kind von der Schule abzuholen.

Vielen Dank und herzliche Grüße
E. Lehnen, Rektorin

GS Besseringen - 10:18:04 @ Schuljahr 2021/2022

Selbsttests während der Herbstferien [19.10.2021]

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

herbst-21.jpgdie Pandemiesituation ist zurzeit im Saarland relativ stabil. Dennoch werden auch in diesem Jahr die Herbstferien von der Corona-Pandemie geprägt sein. Insbesondere auf die ersten Schultage nach den Ferien muss daher erneut besonderes Augenmerk gelegt werden, um für alle Personen in der Schule nach den Herbstferien einen möglichst sicheren und infektionsfreien Start ins neue Schuljahr zu ermöglichen. Wir bitten daher alle Schülerinnen und Schüler sich vorsorglich während der Ferien regelmäßig zu testen.
Ihr Kind hat dafür von seiner Schule vier Testkits erhalten, die als Selbsttests eingesetzt werden können. Der letzte Test sollte möglichst am letzten Tag vor Schulbeginn (1.11.2021) stattfinden. Eine kurze Anleitung, wie ein solcher Test durchgeführt wird, ist den Testkits beigefügt.
Wir bitten Sie, Ihr Kind beim Testen zu unterstützen, zum Beispiel indem Sie es rechtzeitig daran erinnern oder auch indem Sie ihm beim Testen helfen, wenn es das noch nicht eigenständig kann.

Bitte füllen Sie das Formular zur Selbsterklärung eines negativen Testergebnisses, das Sie ebenfalls von der Schule erhalten haben, aus und geben Sie es Ihrem Kind am ersten Schultag mit in die Schule.
Alternativ kann natürlich auch ein Testzertifikat einer Teststelle oder eines Testzentrums vorgelegt werden, das bei Schulbeginn aber ebenfalls nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Sollte das Testergebnis positiv ausfallen, informieren Sie bitte umgehend Ihre Arztpraxis. Dort wird dann alles Weitere veranlasst werden. Ihr Kind darf in dem Fall die Schule zunächst nicht besuchen. Bitte informieren Sie auch die Schule, dass Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann.

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, wir sind auf Ihre Unterstützung angewiesen, um auch in der Corona-Zeit einen möglichst sicheren Start ins neue Schuljahr zu gestalten, daher hoffen wir auf Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei dieser wichtigen Maßnahme zum Infektionsschutz in der Schule – auch wenn im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Schulpflicht und des Schulbesuchs die Vorlage der Selbsterklärung oder des Testzertifikats keine Voraussetzung für die Teilnahme am Unterrichts- und Betreuungsbetrieb am ersten Schultag ist.
Falls Sie die Testkits nicht nutzen möchten, können Sie die Tests selbstverständlich an die Schule zurückgeben.

GS Besseringen - 10:10:55 @ Schuljahr 2021/2022

25.09.2021

Rundschreiben zur Aufhebung der Maskenpflicht [25.09.2021]

Das Rundschreiben finden Sie als PDF auch hier: Rundschreiben zur Aufhebung der Maskenpflicht.pdf

classroom-5817237_1280.jpgSehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

langsam aber sicher erlauben uns die steigende Impfquote und das insgesamt niedrige
Infektionsgeschehen, vorsichtig und schrittweise zur Normalität zurückzukehren.
Wir erleben alle, dass dies bereits in vielen Bereichen geschieht.

Für mich ist klar, dass die Normalisierung des Lebens für Erwachsene auch mit Erleichterungen
für Kinder und Jugendliche einhergehen muss. Die Schule spielt hier
eine wichtige Rolle, weil Kinder und Jugendliche hier sehr viel Zeit verbringen.

Vor diesem Hintergrund haben wir heute in der Landesregierung beschlossen, dass
bereits ab dem 22.09.2021 die Maskenpflicht im Unterricht entfällt – das ist eine
echte Erleichterung. Die Pflicht, eine Maske zu tragen, besteht dann nur noch außerhalb
des Unterrichtes, also zum Beispiel in den Fluren, Gängen, Treppenhäusern, im
Sanitärbereich oder beim Pausenverkauf und in der Mensa – aber natürlich nicht im
Freien. Sie gilt auch für alle schulfremden Personen, also etwa Eltern, Erziehungsberechtigte
oder Großeltern.

Den besten Schutz vor dem Virus bietet die Impfung. Deshalb bitte ich alle, für die
die Impfung empfohlen und möglich ist, sie in Anspruch zu nehmen. Ich bin zuversichtlich,
dass wir so bald weitere Schritte in Richtung Normalität gehen können.

Ihre
Christine Streichert-Clivot
Ministerin für Bildung und Kultur

GS Besseringen - 19:00:49 @ Schuljahr 2021/2022

09.09.2021

Terminübersicht Schuljahr 2021/2022 [09.09.2021]

Elternbrief als PDF: termine-sj-21-22.pdf

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

termine-2021-2022.jpgauf diesem Wege möchte ich Ihnen noch einige wichtige Informationen  mitteilen.
(Vorbehaltlich möglicher pandemiebedingter Änderungen) mit der Bitte um Beachtung.

Ferientermine:
Herbstferien Mo., 18.10.2021 bis Fr.,  29.10.2021
Weihnachtsferien Do., 23.12.2021 bis Mo., 03.01.2022
Fastnachtsferien Mo., 21.02.2022 bis Di.,  01.03.2022
Osterferien Do., 14.04.2022 bis Fr.,  22.04.2022
Pfingstferien Di.,  07.06.2022 bis Fr.,  10.06.2022
Sommerferien Mo., 25.07.2022 bis Fr.,  02.09.2022

Am letzten Tag vor den Ferien innerhalb eines Schuljahres sowie vor einem beweglichen Ferientag ist Unterrichtsende nach der letzten stundenplanmäßigen Unterrichtsstunde.
Am letzten Schultag vor den Sommerferien schließt der Unterricht nach der 3. Unterrichtsstunde.

Unterrichtsfreie Tage:
Allerheiligen 01.11.2021
Christi Himmelfahrt 26.05.2022
Pfingstmontag 06.06.2022
Fronleichnam 16.06.2022

Zusätzliche Termine:

Ein beweglicher Ferientag: 27.05.2022
Kollegiumstag: 17.06.2022

Ausgabe der Halbjahreszeugnisse: 28.01.2022
Der Unterricht schließt nach der dritten Stunde

Informationsveranstaltungen über weiterführende Schulen für die Klassenstufe 4:
bis zum 30.11.2021 ( der genaue Termin folgt)

Beratungsgespräche für die Erziehungsberechtigten der 4. Klasse: 29.01. bis 08.02.2022
(Die Klassenlehrkraft wird Sie rechtzeitig zum genauen Termin einladen)

Anrufe an die Schule
Anrufe bitte nur morgens vom 07.15 Uhr bis 07.40 Uhr, von 09.20 Uhr bis 09.45 und von 11.20 Uhr bis 11.30 Uhr.

Mit freundlichen Grüßen

E. Lehnen, Rektorin

GS Besseringen - 17:31:17 @ Schuljahr 2021/2022

07.09.2021

Feierliche Übergabe der Lesetüten (Bock & Seip) [07.09.2021]

Vielen Dank an die Buchhandlung Bock & Seip für die großzügige Spende toller Lesetüten für unsere Erstklässler. Jedes Jahr ruft die IG Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels zusammen mit den Verlagen Arena und Oetinger zu einer Aktion zur Leseförderung auf. Dabei erhalten Schulanfänger eine sogenannte „Lesetüte“ mit einem Erstlesebuch und kleinen Überraschungen der Buchhandlung, die bei den Kindern die Lust am Lesen wecken sollen. Die Buchhandlung Bock & Seip hat zwei Grundschulen im Kreis Merzig dafür begeistern können. Die Übergabe der Lesetüten an die ABC-Schützen fand durch die Schulpaten (Klasse 4) statt, die diese Lesetüten für ihren kleinen Schützlinge im Vorfeld liebevoll bemalt hatten. Unter den Augen unserer Rektorin Frau Lehnen sowie Vertreterinnen der Buchhandlung Bock & Seip sorgte die Übergabe für strahlende Kinderaugen.

lesetuete.jpg

GS Besseringen - 18:26:26 @ Schuljahr 2021/2022