Grundschule Besseringen
Leben, Lernen, Lachen

18.12.2020

Adventszeit an der Grundschule Besseringen

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Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

wir, das Team der Grundschule Besseringen, möchten Ihnen und Ihrer Familie auf diesem Wege ein besinnliches und vor allem gesundes Weihnachtsfest wünschen.

Statt des jährlichen Adventssingens im Foyer der Schule erhielten die Kinder dieses Jahr jeden Montag eine Videobotschaft zum Thema: Weihnachten, das Fest der Liebe, wir schenken unseren Mitschülern und Mitschülerinnen Freude.

Beginnend mit einem Video von Frau Lehnen wurden den Klassen Aufgaben gestellt, wie sie ihren Klassenkameraden/innen etwas Schönes sagen oder schreiben konnten um sich so mit Komplimenten zu beschenken.

Per iPad wurde dieses Video in alle Klassen getragen und geteilt. Für den Dreh des nächsten Videos wurde Klasse 4 nominiert, die eine Bastelanleitung für ihre jüngeren Mitschüler/innen entwarf und Weihnachtswichtel entstehen ließ. Nun war Klasse 3 am Zug und stellte zur Freude der anderen eine Choreographie zu “Der Weihnachtsmann tanzt so” auf die Beine.

Nicht nur die Schüler/innen hatten großen Spaß an der Aktion, auch die Lehrkäfte waren mit großer Freude bei der Sache.

Vielleicht auch eine Idee für zu Hause … Zusammen mit den Kindern eine Videobotschaft mit lieben Grüßen an Angehörige schicken und so Freude schenken.

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GS Besseringen - 10:51:09 @ Schuljahr 2020/2021

04.11.2020

Info 4 - Abend (Entscheidungshilfe: Welche weiterführende Schule für mein Kind?)

Liebe Eltern der Viertklässler,

entscheidungshilfe.jpgaufgrund der derzeitigen Situation wird es den “INFO 4” Abend in einer anderen Form als in den vergangenen Jahren geben. Der Infoabend fand in den letzten Jahren immer an der GS Hilbringen statt und wurde von den Leiterinnen der Grundschulen von Hilbringen, Besseringen und Schwemlingen gehalten. Um Kontakte einzuschränken werden wir dieses Jahr folgendermaßen vorgehen:

Sie können sich die Präsentation des Ministeriums als Pdf-Download hier herunterladen und zu Hause anschauen. Sollten Sie hierzu oder zu der Schulwahl weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte im direkten Gespräch an den Klassenlehrer Ihres Kindes. Er wird Ihnen dann offene Fragen zur Schullaufbahnempfehlung beantworten. Des Weiteren finden, eventuell in anderer Form, Veranstaltungen an den weiterführenden Schulen statt. Hierüber wird separat von den einzelnen Schulen über die Presse und online informiert. Zusätzlich finden weiterhin individuelle Beratungsgespräche (Anfang Februar) nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse mit dem Klassenlehrer an der eigenen Schule statt.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern viel Freude und gutes Gelingen bei der zukünftigen Schulauswahl!

Viele Grüße

Elke Lehnen

GS Besseringen - 18:48:40 @ Schuljahr 2020/2021

03.09.2020

*Update - 15.10.2020* Entscheidungshilfe Krankheitsfall

Update vom 15.10.2020:

Umgang mit Krankheitsanzeichen: Darf mein Kind in die Schule?

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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die kalte Jahreszeit hat begonnen und viele Menschen leiden in diesen Monaten zeitweise an Infektionserkrankungen. Infektionserkrankungen werden durch verschiedene Krankheitserreger, insbesondere Viren, übertragen. Dieser Herbst/Winter ist ein Besonderer, da neben den bekannten Infektionserregern auch das Coronavirus (SARS-CoV-2) ein möglicher Auslöser von Krankheitssymptomen sein kann. Wegen der besonderen Situation in diesem Schuljahr durch das Coronavirus haben Sie sich vielleicht schon die Frage gestellt, ob Ihr Kind in die Schule kommen darf/soll, wenn es Zeichen einer Infektionserkrankung (z.B. Schnupfen, Husten oder Fieber) zeigt. Um Ihnen eine Orientierung zu dieser Frage zu ermöglichen, bitten wir Sie, folgende Empfehlungen zu beachten:

1. Schulbesuch möglich

Ihr Kind kann die Schule besuchen, wenn

o es Krankheitszeichen (z.B. Husten, laufende Nase) aufweist, die auf eine bekannte chronische Erkrankung zurückzuführen sind (z. B. Allergien).

2. Schulbesuch nicht empfohlen

Ihr Kind sollte zuhause bleiben, wenn

o es einen leichten Infekt mit schwachen Symptomen hat und insgesamt aber munter und fit ist (z. B. leichter Schnupfen, Halskratzen, leichter bzw. gelegentlicher Husten, Räuspern)

o es stärkere Krankheitszeichen, insbesondere Atemwegs- und/oder Grippesymptome zeigt (z.B. Fieber, trockenen Husten, Geschmacksverlust oder auch Gelenk- und Muskelschmerzen), die nicht auf eine bekannte chronische Erkrankung (wie. z.B. bei Allergien) zurückzuführen sind.

Braucht mein Kind einen Arzt?

o Sie entscheiden, ob Sie einen Arzt/eine Ärztin hinzuziehen möchten.

o Ihr Kind sollte jedoch, so lange es krank ist, mindestens aber einen Tag zuhause bleiben.

o Sollte sich der Zustand Ihres Kindes verschlechtern oder sollten neue Krankheitszeichen dazukommen, empfehlen wir, den/die Haus- oder Kinderarzt/-ärztin zu kontaktieren.

o Wenn Sie den/die Haus- oder Kinderarzt/-ärztin hinzuziehen möchten, rufen Sie bitte zunächst in der Praxis an. Gemeinsam mit dem/der Haus- oder Kinderarzt/-ärztin wird das weitere Vorgehen entschieden. Der Arzt/Die Ärztin entscheidet, ob ein Test auf COVID-19 nötig ist.

o Sollte eine COVID-19-Testung durchgeführt werden, muss Ihr Kind zuhause bleiben, bis das Testergebnis vorliegt. Die anderen Familienmitglieder dürfen, wenn nicht anders empfohlen, weiter zur Arbeit/Schule/ KiTa gehen.

o Ist das Testergebnis Ihres Kindes positiv, erfährt dies automatisch das Gesundheitsamt. Folgen Sie dann bitte den Anweisungen des Gesundheitsamtes. Das Gesundheitsamt gibt auch Bescheid, ab wann eine Quarantäne beendet ist und Ihr Kind wieder zur Schule gehen darf.

o Bei negativem Testergebnis sollte Ihr Kind so lange zuhause bleiben, wie es der Arzt/die Ärztin empfiehlt und bis es sich wieder fit und munter fühlt.

Wann darf mein Kind, wenn es krank war, wieder in die Schule?

o Wenn Ihr Kind mindestens einen Tag lang wieder fit und munter war

und

o sofern keine anderen Informationen des Gesundheitsamtes vorliegen,

darf Ihr Kind am nächsten Tag wieder die Schule besuchen.

o Zur Orientierung für Eltern, um zu entscheiden, ob Ihr Kind wieder in die Schule gehen sollte:

„So, wie mein Kind gestern zuhause war, hätte es in die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Schule gehen können, also darf es heute wieder gehen.”

Zur Wiederzulassung des Besuchs einer Einrichtung sind generell kein negativer Virusnachweis und auch kein ärztliches Attest notwendig.

3. Was passiert, wenn mein Kind in der Schule krank wird?

Treten bei Ihrem Kind in der Schule deutliche Krankheitssymptome auf, werden Sie von der Schule Ihres Kindes/Ihrer Kinder kontaktiert und informiert. Ihr Kind muss dann aus der Schule abgeholt werden. Die Rücksprache mit einem Arzt/einer Ärztin wird empfohlen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Kind im Krankheitsfalle einen Arzt braucht, nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt mit Ihrem/Ihrer Haus- oder Kinderarzt/-ärztin auf (zunächst in der Praxis anrufen). Bei schwerer Erkrankung mit sofortigen Behandlungsbedarf wählen Sie die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 (z.B. wenn die Praxis des/der Haus- oder Kinderarztes/-ärztin nicht mehr offen hat).

Im Flussschema im Anhang finden Sie diese Informationen nochmals übersichtlich dargestellt.

Das gesamte Flussschema und Antworten auf viele weitere aktuelle Fragen finden Sie im Internet auf den Seiten des saarländischen Bildungsservers unter https://corona.saarland.de/DE/schulenundkitas/faq-schule/faq-schule_node.html oder direkt hier: Schnupfenplan-neu.pdf

Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und KiTa bzw. Schule ist, alle Kinder und das Personal sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.

ursprüngliche Nachricht vom 03.09.2020:

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

der Herbst und somit die Zeit der schniefenden Nasen steht vor der Tür und schneller als man denkt steht man vor der Frage:

Darf mein Kind in die Schule gehen?

Hierzu möchte ich Ihnen zunächst den Ablauf bei einem Verdachtsfall im Überblick darstellen. Das Schaubild stammt aus dem aktuellen Musterhygieneplan des Saarlandes vom 07.08.20 (zum Vergrößern klicken):

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Der komplette Musterhygieneplan steht Ihnen als PDF Datei hier zum Abruf bereit:

Musterhygieneplan 07.08.2020.pdf

Folgender Link führt Sie darüber hinaus auf die Seite des Robert Koch Institutes und gibt einen Überblick über die einschlägigen Krankheitssymptome:

RKI Covid-19 Symptome

Bitte beachten Sie, dass es zum Wohle der Schulgemeinschaft im Zweifelsfall gewinnbringender ist Ihr Kind sicherheitshalber 1- 2 Tage zu Hause zu lassen und einen Arzt aufzusuchen.

!!! Damit die Schule im Falle einer bestätigten Covid 19 Infektion schnellstmöglich reagieren kann, ist es wichtig, dass Sie die Schulleitung umgehend darüber informieren !!!

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Elke Lehnen, Rektorin

GS Besseringen - 16:28:11 @ Schuljahr 2020/2021

11.08.2020

Informationen zum Schuljahresbeginn 2020 / 2021

Liebe Eltern,

den hier dargestellten Elternbrief können Sie auch herunterladen: 2020-2021-infos-erster-schultag.pdf

Informationen zum Schulstart

am Montag, dem 17.08.2020, beginnt das neue Schuljahr 2020/21 für alle Schülerinnen und Schüler insbesondere aller Schulneulinge. Wir freuen uns euch, liebe Kinder, begrüßen zu dürfen.

Der Start im Regelbetrieb wird nicht immer leicht sein, aber gemeinsam mit euch und Ihnen, liebe Eltern, wollen wir erreichen, dass das Lernen und das Schulleben wieder Spaß machen.

Der erste Schultag

Für die Klassen 2 bis 4 beginnt das neue Schuljahr um 7.45 Uhr. Wegweiser helfen den Kindern ihren Wartebereich auf dem Schulhof zu finden. Um 9.00 Uhr findet für die Schülerinnen und Schüler ein Gottesdienst im Freien statt. Der Unterricht endet um 12.20 Uhr.

Die Schulneulinge und deren Eltern sind für 10.00 Uhr zu einem gemeinsamen Gebet und Segenswünschen auf den Schulhof eingeladen.  Gegen 10.15 Uhr beginnt dort die Einschulungsfeier. Markierungen helfen einen geeigneten Platz zu finden.  Anschließend begleitet die Lehrerin die Erstklässler in ihre Klasse. Für die Eltern bieten wir in der Zwischenzeit Getränke und einen Snack an. Um 11.15 Uhr können die Schulanfänger auf dem Schulhof abgeholt werden.

Die FGTS ist für die Schüler und Schülerinnen der 2. bis 4. Klasse ab dem ersten Tag und für die Erstklässler ab dem zweiten Tag geöffnet.

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Selbstverständlich müssen wir uns hierbei an den gültigen Musterhygieneplan vom 07.08.20 halten.

Bitte unterstützen Sie uns,  indem Sie diesen zu Hause mit Ihren Kindern besprechen und die Kinder dazu anhalten, auch im privaten Umfeld auf Abstand, Hygiene und Alltagsmasken zu achten. Die Lehrkräfte vor Ort werden dies auch tun und auf die Einhaltung achten.

Hygiene- und Schutzmaßnahmen

Erkrankte Personen, insbesondere mit Atemwegs- und/oder Grippesymptomen, müssen zu Hause bleiben und ggf. einen Arzt zunächst telefonisch kontaktieren.

Allgemein

• Sie, liebe Eltern, betreten das Schulgebäude bitte nur nach Terminabsprache.

• Wichtig: Da wir die Schülerinnen und Schüler zeitversetzt und aus verschiedenen Ausgängen entlassen werden, kann es am Ende des Schulmorgens zu kleinen Verspätungen kommen.

• keine persönlichen Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln 

• Händehygiene: regelmäßig und sorgfältig mindestens 20 Sekunden lang die Hände mit Flüssigseife waschen, insbesondere vor dem Essen, nach dem Besuch der Toilette und nach dem Aufenthalt in der Pause wenn ggf. öffentlich zugängliche Gegenstände angefasst wurden 

• mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute von Mund, Augen und Nase berühren 

• öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, Türen am besten dauerhaft offen lassen

• Husten- und Niesetikette beachten: Husten und Niesen in die Armbeuge und größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen 

Mindestabstand

• Wo immer auf dem Schulgelände und im Schulgebäude möglich soll der Abstand von 1,50m eingehalten werden.

• Beim Unterricht in Klassenräumen kann vom Mindestabstand abgesehen werden.

• Da Lehrpersonen in verschiedenen Lerngruppen (Klassen) eingesetzt werden, sollten sie den Mindestabstand stets einhalten.

Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung ( MNB)

Im Schulgebäude d.h.: vom Betreten des Schulgebäudes bis zum Tisch im Klassenraum, sowie generell in den Fluren, Treppenhäusern im Sanitärbereich also überall außer beim Unterricht im Klassenraum): verpflichtend

Während des Unterrichts im Klassenraum, auf dem Schulhof und im Rahmen der FGTS: freiwillig

Tragen der MNB

o Sie muss über Mund/Nase/Wange platziert sein.

o Vor der Abnahme der MNB müssen zuerst die Hände gründliche gewaschen werden.

o Dann die MNB abnehmen und so aufhängen, dass sie nicht berührt und gut trocknen kann.

o Die MNB ausschließlich an den Bändern berühren.

o Die MNB darf mit niemandem geteilt werden.

Bei Schülerinnen und Schülern mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf oder mit häuslichen Risikopersonen ist auf eine Präsenzpflicht beim Unterricht in der Schule zu verzichten. Hierfür legt der Schüler bzw. die Schülerin der Schulleitung ein entsprechendes Attest vor.

Die von der Präsenzpflicht befreiten Schülerinnen und Schüler werden in die häusliche Unterrichtung einbezogen.

Sollten Sie zu diesen Regelungen Fragen oder auch Anregungen haben, nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu den Klassenlehrkräften oder mir auf.

Für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bedanke ich mich vorab.

Die Schulgemeinschaft wünscht allen Schülerinnen und Schülern, insbesondere den Erstklässlern eine guten Start ins Schuljahr 2020/21!

Herzliche Grüße und kommen Sie gesund durch die Zeit!   

Elke Lehnen, Rektorin

GS Besseringen - 15:30:15 @ Schuljahr 2020/2021