Grundschule Besseringen
Leben, Lernen, Lachen

25.01.2021

Aussetzung der Präsenzpflicht verlängert (bis 14.02.2021)

Den folgenden Elternbrief finden Sie als PDF auch hier: verlaengerung-januar-2021.pdf

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

homeschooling.jpgwie Sie sicherlich bereits der Presse entnommen haben, sind mit den Beschlüssen der Ministerpräsident*innen der
Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin am 13.12.2020 und am 05.01.2021 verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen mit massiven Einschränkungen auch in den Schulen beschlossen worden, um dem stark gestiegenen Infektionsgeschehen Ende letzten Jahres entgegenzuwirken.
Es zeigt sich nun, dass mit diesen Maßnahmen die Neuinfektionen mit dem SARS-CoV2-Virus zurückgehen, jedoch neuere Erkenntnisse über Mutationen des SARS-CoV2-Virus mit in Betracht gezogen werden müssen.

Insofern hat die saarländische Landesregierung am 21.01.2021 für die Schulen entschieden, dass die bisherigen Maßnahmen mit der Aussetzung der Präsenzpflicht – mit Ausnahme der Schüler*innen, die in diesem Schuljahr eine Abschlussprüfung ablegen – bis zum 14.02.2021 verlängert werden.

Der Präsenzunterricht an den Schulen bleibt für alle Klassen eingestellt und es findet ein begleitetes „Lernen von zuhause“ statt.

Zur besseren Organisation bitte ich die Eltern, die Ihre Kinder im Pädagogischen Betreuungsangebot angemeldet haben, mir die genauen Tage und Zeiten, wann Ihr Kind die Betreuung benötigt per E-Mail mitzuteilen.

SchülerInnen müssen weiterhin während des Betreuungsangebotes keine FFP2 Masken tragen!
Die bisher verwendeten MNBs reichen aus.

Vielen Dank für Ihre Kooperation und Ihr Verständnis!

Viele Grüße und bleiben Sie gesund
E. Lehnen

GS Besseringen - 16:55:46 @ Schuljahr 2020/2021

21.01.2021

Information zur Zeugnisausgabe

Den Elternbrief finden Sie als PDF auch hier: sj-20-21-info-zeugnisausgabe-hj.pdf

zeugnis.jpgLiebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

am Freitag, dem 29.01.2021 ist der Tag der Zeugnisausgabe.
Die Kinder, die im Lernen von zu Hause sind, erhalten ihr Zeugnis auf dem Postweg. Unterrichtsende ist an diesem Tag um 10.30 Uhr.

Kinder, die das Pädagogische Betreuungsangebot nutzen, erhalten ihr Zeugnis vor Ort. Am Tag der Zeugnisausgabe können Sie Ihr Kind um 10.30 Uhr abholen oder bei Bedarf  zu den gewohnten Zeiten.
Zur besseren Planung benötigen wir bis Montag, dem 25.01.2021 Ihre Rückmeldung diesbezüglich. Sie können Ihrem Kind den unteren Abschnitt mit in die Schule geben oder per E-Mail antworten.
Diesen Elternbrief erhalten Sie am Freitag, dem 22.01.21, auch über die Ranzenpost.

Mit freundlichen Grüßen

E. Lehnen

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Name des Kindes: _______________________________

Am Freitag, dem 29.01.2021 hole ich mein Kind

o um 10.30 Uhr ab.
o um 12.20 Uhr ab.
o am Nachmittag ab.

Unterschrift: ______________________________________

GS Besseringen - 16:40:00 @ Schuljahr 2020/2021

Infoschreiben des Ministeriums für Bildung und Kultur zur Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld wegen Betreuung des Kindes

Zusätzlich zu den folgenden Informationen des Ministeriums, finden Sie hier noch eine PDF des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: kinderkrankentage-bundesregierung.pdf

letters-1132703_1280.pngSehr geehrte Damen und Herren,

gesetzlich versicherte Eltern können aufgrund einer Neuregelung im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung (§ 45 SGB V) im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt wie bisher 10 Tage Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen, insgesamt bei mehreren Kindern maximal 45 Tage pro Elternteil. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf jetzt 40 Tage, bei mehreren Kindern auf maximal 90 Tage. Die neue Regelung gilt rückwirkend ab 5. Januar 2021.

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Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht außer bei einer Erkrankung des Kindes auch dann, wenn eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil pandemiebedingt die Kinderbetreuungseinrichtung bzw. die Schule geschlossen ist oder für die Klasse ein Betretungsverbot ausgesprochen wurde. Wurde der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt bzw. die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt oder liegt eine behördliche Empfehlung vor, die Einrichtungen nicht zu besuchen, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Kinderkrankengeld. Versicherte müssen ihrer Krankenkasse mit dem Antrag einen entsprechenden Nachweis einreichen.zusatz-kindergeld-2.jpg

Ein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht darüber hinaus, wenn eine Quarantäne für ein Kind angeordnet wurde. Dies ist jedoch kein von der Einrichtung zur bestätigender Umstand. Hierzu können die Erziehungsberechtigten die entsprechende schriftliche Verfügung des Ordnungsamtes als Nachweis einreichen.

Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind gesetzlich versichert ist. Voraussetzung ist auch, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind betreuen kann.

Nach aktuellem Stand sind privat Versicherte von der Regelung nicht erfasst. Ihnen steht jedoch weiterhin in bestimmten Fällen eine Verdienstausfallentschädigung nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes zu.

Wenn Sie als Eltern bzw. Sorgeberechtigte aufgrund der pandemischen Situation Ihr gesundes Kind zu Hause betreuen müssen, dann verwenden Sie bitte den „Antrag auf Kinderkrankengeld bei pandemiebedingter Betreuung des Kindes“, den Sie bei Ihrer Krankenkasse erhalten.

Ein bundeseinheitliches Musterformular des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Bescheinigung durch die betreffende Schule bzw. Betreuungseinrichtung wird zurzeit erarbeitet und Ihnen zeitnah zur Verfügung gestellt.

Bei weiteren Fragen zum Verfahren hinsichtlich des erweiterten Anspruchs auf Kinderkrankengeld wenden Sie sich bitte an ihre Krankenkasse.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Nicole Cayrol

Dr. Kathrin Andres

Admin - 16:25:23 @ Schuljahr 2020/2021

11.01.2021

Rahmenvorgaben des Ministeriums für Bildung und Kultur zum Schulbetrieb vom 11.01.2021 bis zum 31.01.2021

letters-1132703_1280.pngSehr geehrte Erziehungsberechtigte,

vor dem Hintergrund der hohen Infektionszahlen haben die Ministerpräsident*innen der Länder mit der Bundeskanzlerin am 05.01.2021 entschieden, die Maßnahmen vom 13.12.2020 bis zum 31.01.2021 zu verlängern, wovon auch die KITAS und die Schulen weiterhin betroffen sind und der Präsenzunterricht vor Ort bis auf die Abschlussschüler*innen weiterhin ausgesetzt ist.

Daher gelten für die saarländischen Grundschulen bis Ende Januar 2021 die folgenden Rahmenvorgaben:

Ab Montag dem 11.01.2021 bis zum 31.01.2021 bleibt der Präsenzschulbetrieb vor Ort für alle Grundschulklassen eingestellt. Das heißt, es findet für alle Schülerinnen und Schüler kein Unterricht an der Grundschule sondern ein „Lernen von zuhause“ statt.

• Grundsätzlich gilt für alle Schülerinnen und Schüler beim „Lernen von zuhause“ die Schulpflicht.

• Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen wird an den jeweiligen Schulstandorten am Vormittag ein angepasstes pädagogisches Angebot in der Schule wie bisher vorgehalten. Hierzu sollen die Kinder von den Erziehungsberechtigten bis spätestens dienstags für die kommende Woche angemeldet werden.

• Auch im Präsenzangebot der Schule gelten die Regelungen im aktuellen Musterhygieneplan des Saarlandes vom 17.11.2020. Zu beachten ist, dass auch für die Grundschülerinnen und -schüler für die gesamte Verweildauer eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht.

• Das FGTS Angebot besteht für die in der FGTS angemeldeten Schülerinnen und Schüler im bisherigen Umfang fort. Die Rückmeldung der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an der FGTS soll ebenfalls bis dienstags für die kommende Woche erfolgen. Zur Entlastung von Familien mit betreuungsbedürftigen Kindern während des Lockdown übernimmt das Saarland für den Monat Januar zwei Drittel der Elternbeiträge der FGTS. Bitte nehmen Sie die Betreuung nur in Anspruch, wenn Sie Ihr Kind nicht zuhause betreuen können.

• Die vorgenannten Regelungen gelten auch für die Gebundenen Ganztagsschulen. Vor der Mittagspause findet das zuvor genannte angepasste pädagogische Angebot der Schule statt. In der Mittagspause wird in der Regel eine warme Mittagsverpflegung angeboten. Im Anschluss an die Mittagspause werden Freizeitangebote bis zum sonst geltenden regulären Ende des Schultags bereitgestellt. Die vorgenannten zur Aussetzung der Präsenzpflicht dargestellten Regelungen gelten für die Gebundenen Ganztagsschulen analog. Die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler entscheiden, ob und in welchem Umfang die Kinder an den vorgenannten Angeboten teilnehmen. Eine Rückmeldung soll ebenfalls bis zum Dienstag für die kommende Woche erfolgen.

• In welcher Form das „Lernen von zuhause“ durch die Lehrkräfte begleitet wird, ist abhängig von den standortbezogenen organisatorischen Gegebenheiten. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten weiterhin Lernmaterialien für das häusliche Lernen. Diese werden über Lernplattformen wie die Online Schule Saarland (OSS), per E-Mail oder auf an-deren digitalen und analogen Wegen bereitgestellt.

• Wichtig ist, dass das „Lernen von zuhause“ durch die Lehrkräfte begleitet wird und die Erreichbarkeit der Schülerinnen und Schüler gewährleistet ist.

Selbstverständlich werden wir Sie so früh wie möglich über die weiteren Vorgaben für den Schulbetrieb ab dem 01.02.2021 informieren.

Mit den besten Grüßen und vielen Dank für Ihr Verständnis

Im Auftrag
Christine Ewen

GS Besseringen - 12:17:18 @ Schuljahr 2020/2021

06.01.2021

Elterninformation zur Aussetzung der Präsenzpflicht & pädagogisches Betreuungsangebot Januar 2021

Den Elternbrief finden Sie als PDF auch hier: elterninfo-06-01-21-v2.pdf

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Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, haben Bund und Länder beschlossen die verschärften Infektionsmaßnahmen bis 31.01.2021 zu verlängern bzw. sogar zu verstärken.

Dies bedeutet für die Schulen:

• Der Präsenzunterricht bleibt bis 31.01.2021 ausgesetzt und für die Kinder findet  „Lernen von zuhause“ statt.

• Die Schüler und Schülerinnen erhalten Ihre Lernpakete weiterhin von den Klassenlehrkräften per Email, Online Schule Saar und / oder als kopierte Lernpakete

• Die bearbeiteten Materialien können entweder per Email an die Klassenlehrkräfte zur Korrektur gesendet werden oder in Papierform freitags bis 11.00 Uhr am Haupteingang der Schule abgegeben werden.

• Im Einzelfall- sollten beide Elternteile berufstätig sein und sollte es keine Möglichkeit bestehen Ihr Kind anderweitig betreuen zu lassen, wird ein angepasstes Betreuungsangebot in Präsenzform vorgehalten. Dies ist ausschließlich eine Betreuung kein Unterricht.

• Das FGTS Angebot besteht für die angemeldeten Kinder im bisherigen Umfang fort.

• Im Präsenzangebot der Schule besteht für die alle Schülerinnen und Schüler für die gesamte Verweildauer eine Verpflichtung zum Tragen der MNB, wo kein Mindestabstand von 1,50m eingehalten werden kann.

Die Zeugnisausgabe am 29.01.2021 fällt in den Zeitraum, in der der Präsenzunterricht ausgesetzt ist, daher gelten hierfür folgende Vereinbarungen:

• Die anstehenden Entwicklungsgespräche für die Klassen 1 und 2 finden telefonisch oder als Videokonferenz in der Woche vom 23.01.21 bis 29.01.21 statt. Sie erhalten von den Klassenlehrkräften ein gesondertes Schreiben mit möglichen Telefonterminen und weiteren Informationen zum Ablauf.

• Die  Zeugnisausgabe für Klassen 3 und 4 erfolgt auf dem Postweg.

• Die Beratungsgespräche für die Eltern der Viertklässler finden ab dem 30.01.21 telefonisch oder als Videokonferenz nach vereinbartem Termin mit den Klassenlehrkräften statt.
    Genaue Informationen erhalten Sie durch ein Schreiben der Klassenlehrkraft.

Wichtige Information für die Anmeldung an den weiterführenden Schulen:
Sie müssen Ihr Kind mit dem Originalzeugnis vor Ort anmelden! Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab telefonisch einen Termin. Informieren Sie sich bitte über die bestehenden Hygienemaßnahmen und nehmen Sie eine MNB zur Anmeldung mit.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!
Eine schwierige Zeit für alle, die wir nur gemeinsam meistern können. Für Fragen oder Unterstützungsmöglichkeiten stehen wir gerne telefonisch oder per Email zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

E. Lehnen, Rektorin

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Anmeldung zum pädagogischen Betreuungsangebot:

Bitte bis Freitag, 08.01.2021  11.00 Uhr in den Briefkasten an der Schule werfen
oder per EMail senden. ( gs-besseringen@merzig.de)

Bitte ankreuzen!

• Wir sind vormittags auf das Betreuungsangebot angewiesen

• Wir sind nachmittags auf das Betreuungsangebot angewiesen
( nur für Kinder, die an der FGTS angemeldet sind)

• Wir sind vormittags und nachmittags auf das Betreuungsangebot
( nur für Kinder, die an der FGTS angemeldet sind) angewiesen

Sollten sich Ihre Angaben ändern oder Sie jetzt noch nicht bis Ende Januar planen können, können Sie Ihre Angaben montags für die darauffolgende Woche aktualisieren.

Name des Kindes : _________________________        Klasse: _______________

Ich versichere,
• dass beide Elternteile berufstätig sind,
• dass es keine Möglichkeit gibt das Kind anderweitig betreuen zu lassen.

Unterschrift: _____________________________

GS Besseringen - 19:56:06 @ Schuljahr 2020/2021