Grundschule Besseringen
Leben, Lernen, Lachen

25.08.2021

Wie geht es nach den Pfingstferien weiter? [18.05.2021]

Den Elternbrief finden Sie als PDF auch hier:  schulbetrieb-nach-pfingsten.pdf

Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,

pfingsten.jpgsehr geehrte Damen und Herren,

die Infektionslage im Land hat sich deutlich entspannt. Diesem Umstand wollen wir im Hinblick auf den Schulbetrieb gerecht werden. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie daher über den Schulbetrieb nach den Pfingstferien informieren.

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 18.05.2021 die landesrechtlichen Reglungen zum Schulbetrieb nach den Pfingstferien angepasst. Diese Anpassung sieht vor, dass soweit das Bundesinfektionsschutzgesetz unterhalb des Schwellenwertes von 100 keine Anwendung findet, in den entsprechenden Landkreisen beziehungsweise im Regionalverband wieder schulischer Präsenzunterricht im Vollbetrieb stattfindet.

Bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 auf Landesebene greift diese Regelung mit Ende der Pfingstferien, also ab dem 31. Mai 2021.

Selbstverständlich ist auch im vollständigen Präsenzbetrieb der strenge Infektionsschutz in den Schulen weiterhin gewährleistet. Er umfasst insbesondere die verpflichtende Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 für alle Personen in der Schule, die Verpflichtung des Tragens eines Mundnasenschutzes und das regelmäßige Lüften in Räumen, d. h. Stoßlüftung nach 10 bis 15 Minuten und Querlüftung nach 45 Minuten, sowie die Erstellung eines Lüftungsprotokolls und die Festlegung des Jahrgangs als Kohorte. Die Abstandsreglungen gelten für den Unterricht nicht.

Was passiert, wenn die 7-Tage Inzidenz wieder über 100 ansteigt?

Ab einer 7-Tage Inzidenz über 100 in den einzelnen Landkreisen bzw. im Regionalverband findet der Schulbetrieb wieder im Wechselunterricht für alle Klassen statt. Hier gilt der Musterhygieneplan mit den Abstandsregelungen auch im Klassensaal. Die Regelungen zur Notbetreuung bzw. des besonderen pädagogischen Angebots und der Betreuung am Nachmittag werden, wie gewohnt, weitergeführt. Auch für die Schüler*innen des zweiten Halbjahres der gymnasialen Oberstufe (HP 1), d.h. für den Abiturjahrgang 2022, gelten die bereits bekannt gegebene Vorgehensweise.

Sollte der Fall einer Überschreitung der 7-Tage Inzidenz über 100 eintreten, werden Sie durch Ihre Schule informiert.

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

mit diesen Regelungen ist für alle am Schulleben Beteiligten eine verlässliche Planungssicherheit für das restliche Schuljahr gegeben. Den Schülerinnen und Schüler wird wieder eine angemessene Alltagsstruktur im Lernen und im sozialen Umgang während der Herausforderung in der Pandemie ermöglicht werden.
Wir danken Ihnen ausdrücklich für Ihren wertvollen Beitrag bei der gemeinschaftlichen Bewältigung der Herausforderungen in der Corona-Pandemie.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Kathrin Andres

GS Besseringen - 15:36:39 @ Schuljahr 2020/2021

Informationen zum Infektionsschutzgesetz im Schulbetrieb [26.04.2021]

Den Elternbrief finden Sie als PDF auch hier:  infektionsschutz-schulbetrieb.pdf
Das Schaubild finden Sie als PDF auch hier:  infektionsschutz-schaubild.pdf

schwellenwert-diagram.jpgLiebe Eltern, Erziehungs- und Sorgeberechtigte,
am heutigen 23. April 2021 ist das geänderte Bundesinfektionsschutzgesetz mit der sogenannten „Corona-Notbremse“ in Kraft getreten. Es umfasst Regelungen, die ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 auch für den Schulbetrieb im Saarland maßgeblich sind. Ergänzend hat die Landesregierung entschieden, den Wechselunterricht an den Schulen zunächst bis zum 8. Mai grundsätzlich weiterzuführen. Mit diesem Schreiben informieren wir Sie über die wichtigsten Neuerungen:

Ausweitung der Testpflicht auf die Schüler*innen der Grund- und Förderschulen

Mit Inkrafttreten des Bundesinfektionsschutzgesetzes gilt eine bundesweite Testpflicht an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen und somit ab sofort auch für die Schüler*innen der Grund- und Förderschulen (die Umsetzung des bisherigen Testverfahrens für die Schüler*innen wird hier weiter beibehalten: Ärzt*innen, Apotheker*innen und Fachpersonal nehmen unter ärztlicher Aufsicht den Abstrich vor). Schüler*innen, die nicht an den Testungen teilnehmen, bleiben im Lernen von zuhause.

 Was passiert ab einer Inzidenz von über 100?

Überschreitet in einem Landkreis bzw. im Regionalverband an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert 100, ist Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen nur in Form von Wechselunterricht zulässig. Da der Wechselunterricht derzeit landesweit umgesetzt wird, ändert sich daher an den Angeboten vor Ort nichts.

Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 gilt im ÖPNV bzw. bei der Schüler*innenbeförderung für alle Fahrgäste die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar). Für den Schüler*innentransport gilt dies ab Montag. Die notwendigen Masken werden auch in kindgerechter Größe beschafft und den Schulen schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.

Was passiert ab einer Inzidenz von über 165?

Überschreitet in einem Landkreis bzw. im Regionalverband an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, ist Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen untersagt. Die Schüler*innen werden im Distanzunterricht beschult. Hierzu ergehen dann weitere Informationen.

Ausnahmen gelten für Förderschulen und Abschlussklassen:
- Für die einzelnen Förderschulen werden die Beschulungsmodelle standortspezifisch festgelegt.
- Die Jahrgangsstufen 9 und 10 an den Gemeinschaftsschulen sowie vergleichbare Jahrgangsstufen beziehungsweise Lerngruppen an den Förderschulen verbleiben grundsätzlich weiterhin in einem Wechselunterricht.
- An den beruflichen Schulen werden die Abschlussklassen der Fachoberschule, der
Fachschulen, der Berufsfachschulen, der höheren Berufsfachschulen, der Berufsschulen und der Ausbildungsvorbereitung weiter im Wechselunterricht beschult.
- Für den Abiturjahrgang 2022 findet schulischer Präsenzunterricht in Form eines Wechselunterrichts unter den Infektionsschutzmaßnahmen gemäß dem aktuellen Musterhygieneplan statt. Dabei kann der Wechselunterricht eines vollständigen Kurses gleichzei-tig in zwei Schüler*innengruppen erfolgen, die räumlich voneinander getrennt sind. Gleiches gilt für die entsprechende Jahrgangsstufe an beruflichen Schulen.

Liegt der 7-Tages-Inzidenzwert laut RKI in einem Landkreis bzw. im Regionalverband an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 165, sind Erziehungsberechtigte erneut aufgerufen, ihre Kinder zuhause zu betreuen. An den Schulen wird eine Notbetreuung eingerichtet. Das derzeit bestehende Modell kommt weiterhin zur Anwendung (pädagogisches Angebot am Vormittag; Betreuung am Nachmittag). Auch Schüler*innen, bei denen keine häusliche Betreuung möglich oder kein geeigneter Arbeitsplatz für das Lernen von zuhause vorhanden ist, können weiterhin betreut werden.
An den Kitas wird ebenfalls eine Notbetreuung eingerichtet. Sie kann analog zum pädagogischen Angebot in Anspruch genommen werden. Das Land wird die Elternbeiträge für die Freiwillige Ganztagsschule (FGTS) übernehmen.
Alle Abschlussprüfungen werden wie geplant unter Einhaltung der strengen Hygieneregeln durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Karin Elsner

Stellv. Leiterin der Abteilung C

GS Besseringen - 15:33:28 @ Schuljahr 2020/2021

Vordruck des Testzertifikats (Covid-Schnelltests in der Schule) [18.04.2021]

Den Elternbrief finden Sie als PDF auch hier: info-testzertifikat.pdf

Den Vordruck des Testzertifikats finden Sie hier: dld_testzertifikat-saarland.pdf

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

schnelltest.jpgweiterhin werden zweimal die Woche (dienstags und donnerstags) Covid-Schnelltests von der Gemeinschaftspraxis Dr. Guß durchgeführt.

Eine Bescheinigung eines negativen Testergebnisses kann gerne ausgestellt werden.

Wenn Sie dies wünschen, drucken Sie bitte folgendes Zertifikat aus:  dld_testzertifikat-saarland.pdf

Dann tragen Sie Namen, Geburtsdatum und Adresse ein und geben Ihrem Kind das vorausgefüllte Zertifikat am Testtag mit in die Schule.

Im Feld “Unterschrift der getesteten Person” unterschreiben Sie anstelle Ihres Kindes.

Das Testen ist für Grundschüler ein freiwilliges Angebot.

Alle Erwachsene in der Schule müssen zweimal wöchentlich verbindlich getestet werden.

Mit freundlichen Grüßen

E. Lehnen, Rektorin

GS Besseringen - 15:27:48 @ Schuljahr 2020/2021